Der Rundfunk Hala Bedi, wessen Journalist mit dem “Knebelgesetz” bestraft wurde, wird die Baskische Regierung vor Gericht stellen
Nach fast einem Jahr Prozess hat die Sicherheitsabteilung der Baskischen Regierung die Sanktion gegen den Journalisten von Hala Bedi, Mikel Sáenz de Buruaga, bestätigt. Er hatte eine Polizeiintervention im Bezirk von Errekaleor (Gasteiz) aufgezeichnet, deshalb wurde das Gesetz zur Sicherheit der Bürger auf ihn angewendet. Alle erhobenen Klagen wurden abgelehnt, folglich wird Mikel Sáenz de Buruaga der erste baskische Journalist sein, der mit dem sogenannten “Knebelgesetz” bestraft sein wird.
Hala Bedi hat angekündigt, dass sie alles Notwendige machen werden, um diesem “Angriff auf die Informationsfreiheit” die Stirn zu bieten. Der Angriff sei “auf einem von der Polizei verfassten Bericht” basiert, der verlogen sei. Deshalb wird Hala Bedi sich an das Verwaltungsgericht wenden.
Sie haben auch die Haltung der Baskischen Regierung hart kritisiert, weil sie “ein ungerechtes Gesetz angewendet hat, das die bürgerlichen und politischen Rechte verletzt” und “als Institution einen von der Polizei inszenierten Feldzug auch unterstützt hat”. Zudem sagen die Mitglieder von Hala Bedi, dass die Baskische Regierung sich dazu verpflichtet habe, dieses Gesetzt nicht anzuwenden.
Am Ende des administrativen Prozesses, den sie als „kafkaesk“ beschriftet haben, betrachtet Hala Bedi, dass sein Recht zur Verteidigung ernsthaft geschädigt worden sei, indem alle eingereichten Beweise ignoriert und abgelehnt worden sind, einschließlich audiovisuelle Dokumente und Erklärungen der direkten Zeugen, die der Polizeiversion widersprechen.
Außerdem gibt es verschiedene Elemente, die Hala Bedi vermuten lassen, dass “es sich um einen von der Polizei inszenierten Feldzug handelt”, der nach dem betreffenden Tag hergestellt würde als “Strafe für die in Errekaleor durchgeführte journalistische Arbeit” und als “Rache für die öffentliche Anklage des an diesem Tag erlebten Angriffes”.
Wiederaufbau der Tatsachen Zum Schweigen gebracht, angeschlagen und zusätzlich bestraft
„Aber was geschah tatsächlich am Morgen des 18. Mai 2017 im Bezirk von Errekaleor? Warum wurde der Journalist von Hala Bedi schließlich bestraft, nachdem er von der Polizei angegriffen worden ist, während er seine Arbeit erledigte? Warum teilte die Polizei ihm nicht mit, dass er bestraft werden sollte? Wie ist es möglich, dass in den polizeilichen Berichten nicht vorkommt, dass er Journalist ist, obwohl er seinen Presseausweis gezeigt hatte?“
An diesem 18. Mai, während des Polizeieingriffes im besetzten Bezirk von Errekaleor, berichteten zwei Journalisten von Hala Bedi darüber. Alle Berichte dieses Tages können im Internet noch leicht gefunden werden.
Gegen 12:30 würde der Journalist von Hala Bedi, Mikel Sáenz de Buruaga, von einem Polizisten der Ertzaintza (regionale Polizei des Baskenlandes) angegriffen, während er den Polizeieingriff mit einem Handy, das der selbe Polizist absichtlich zerstörte, aufzeichnete.
Nach diesem Ereignis wiesen sich beide Journalisten mit ihren Presseausweisen aus und verlangten sowohl den Ausweis von dem Polizisten, als auch eine Erklärung dafür. Allerdings, wurden beide Journalisten schließlich identifiziert.
Im Falle von Mikel Sáenz de Buruaga, entzog ihm die Polizei ohne Begründung sogar seinen Presseausweis mit seinem Personalausweis. Schließlich gab die Polizei dem Journalisten beide Ausweise zurück. Zudem gab er ihm auch ein handgeschriebenes Papier mit der vermeintlichen Identifikationsnummer des Polizisten, der für den Angriff verantwortlich war.
Der Polizist, der das Kommando hatte, äußerte in diesem Moment sogar: “Wir kennen euch schon. Wir wissen, dass ihr zum radikalen Milieu gehört“, indem sie sich auf Hala Bedi bezogen. Deshalb ist unlogisch, dass dieser Presseausweis im polizeilichen Bericht nicht vorkommt.
Zu keiner Zeit wurde der Journalist von irgendeinem unkorrekten Benehmen informiert. Am Abend dieses Tages veröffentlichte Hala Bedi tatsächlich eine Pressemitteilung, um die Geschehnisse des Tages an die Öffentlichkeit zu bringen.
Im folgenden Video -in einer von den Berufungen als Urkundenbeweis eingereicht- kann man sehen, wie der Journalist von Hala Bedi sich in Errekaleor befand und nur seine journalistische Arbeit außerhalb der Polizeikette durchführte.
Kurz nach seiner Ankunft schwärmte die Ertzaintza eine andere Polizeikette am Eingang von Errekaleor aus, die zahlreichen Journalisten aus anderen Medien den Zugang versperrt hatte, sodass sie über die Ereignisse nicht vor Ort berichten konnten. Damals von vielen dieser Journalisten gezeigt worden. Manche Medien hatten sogar Bilder von Hala Bedi für ihre Nachrichten benutzt.
Ein kafkaesker Prozess Das Labyrinth des “Knebelgesetzes” und die Verwaltungsprozesse
In Juli, fast zwei Monate nach den Fakten und ohne Vorankündigung,sendete die Baskische Regierung dem Journalisten eine Zustellung, in der man ihn eine Geldstrafe von 602€ wegen schweren Verstoßes des Gesetzes zur Sicherheit der Bürger, besser bekannt als “Knebelgesetz”, auferlegte.
Die Untersuchung basiert auf einem polizeilichen Bericht, worin man folgendes finden kann: “der Journalist von Hala Bedi hat gegen den 36.6. Artikel des erwähnten Gesetzes verstoßen wegen “Ungehorsam und Widerstand gegen die Polizei”. Begründung dafür war, dass er am 18. Mai in Errekaleor eine Polizeikette angeblich überschritten habe.
Diese Anklagen wurden sowohl von Hala Bedi als auch von dem Journalisten immer geleugnet. Hala Bedi haltet die Strafe für “eine Rache” und “einen Angriff auf die Informationsfreiheit”.
In dem Moment entschied die Versammlung von Hala Bedi auf den Angriff gemeinschaftlich zu reagieren, indem sie ihre Neigung, “nicht zu gehorchen”, die Geldstrafe nicht zu bezahlen und Beschwerde dagegen bis zur letzten Konsequenz einzulegen. Die Versammlung von Hala Bedi wird in dieser Weise reagieren, da es sich um eine Ungerechtigkeit handele, weil “das Gesetz ungefähr ist und die zugeschriebenen Taten verlogen sind”.
Die Solidarität und der Mediennachklang waren ungeheuer. Und zwar handelte sich um den zweiten Fall, in dem ein Journalist mit dem “Knebelgesetz” bestraft wurde (der erste Fall war der, des Journalisten von Argia, Axier Lopez, dessen Strafe schließlich zurückgenommen wurde). Allerdings ist das erste Mal, dass die Baskische Regierung einem Journalisten dieses Gesetz anwendet. Zahlreiche Gruppen und Vereine äußerten ihre Ablehnung und beschrieben die Strafe als „Verstoß der Informationsfreiheit“:
- Das Verfahren bestätigt die Taten nicht, die zu bestrafen sind. Die Sicherheitsabteilung der Baskischen Regierung schlägt ab, dass Mikel Sáenz de Buruaga sich mit dem Presseausweis ausgewiesen habe, obwohl mehrere Personen es gesehen hätten.
- Allerdings greift man ständig auf den 52. Artikel des Gesetzes zur Sicherheit der Bürger zurück, in dem folgendes bestätigt wird: “die von Polizisten beim Arbeit erstatteten Strafanzeigen genügen als Probe, falls sich der Polizist vor Ort der Taten befand.” Heutzutage hat der Anwalt die Ratifizierungsakte von dem Polizisten der Strafanzeige nicht bekommen, obwohl er danach mehrmals verlangen habe, was unbedingt erforderlich für die Anwendung des 52. Artikels sei.
- Die schriftlichen Aussagen der zwei vorgestellten Zeugen wurden abgelehnt, weil die Zeugen Kollegen von Hala Bedi sind. Der Eine sei ein Augenzeuge und die Andere befand sich in der Redaktion in ständigem Kontakt mit dem bestraften Journalisten. Es gibt auch Tonmaterial aus den Interviews für Hala Bedi, womit man prüfen könne, dass der Angeklagte seine Arbeit als Journalist geübt habe.
- Das als Urkundenbeweis vorgelegene Video wurde abgelehnt, weil es dort “alle geschehenen Ereignisse nicht gesammelt wurden”. Hala Bedi meint, dass “diese Behauptung den Inhalt des Videos und die Tatsache völlig ignoriert, dass das ausschlaggebende Urkundenbeweis sich im zerstörten Handy befinden habe”.
Hala Bedi äußert: “die Formel ist klar: schuldig bis etwas anderes festgestellt wird.” Aus diesem Grund haben sie ihre glatte Ablehnung „der Sanktion, der Gültigkeit dieses konkreten administrativen Prozesses und des Knebelgesetzes im Allgemeinen“ gezeigt. Der Prozess ist ihrer Meinung nach “auf einer Lüge errichtet worden” und haben sogar darauf hingewiesen, dass sie “bis zum letzten Ende” gehen werden, um diese Ungerechtigkeit zu stoppen”.
Ohne zu verstummen, ohne Knebel Zum Schutz von der Meinungsfreiheit
Das ist kein isolierter Fall. Es würde sich um den ersten baskischen Journalisten handeln, der mit dem “Knebelgesetz” am Ende bestraft würde. Allerdings hat die Baskische Regierung dieses Gesetz mehr als 8.000 Mal ab Juli 2016 angewendet, obwohl sie den Kompromiss hatte, es nicht anzuwenden. Außerdem benutze man es sowohl gegen die bürgerlichen und politischen Rechte als auch gegen die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit zu verstoßen.
Hier handele es sich nicht um einen Angriff gegen einen Journalisten, sondern gegen Hala Bedi, gegen Errekaleor, gegen die populäre Bewegung und vor allem gegen die Informationsfreiheit. Hala Bedi entschied gemeinschaftlich, dass sie gegenüber dem Ausnahmegesetz ungehorsam sein würden und konsequenterweise agieren. Da die Anklage verlogen sei und das Gesetz ungerecht und die Grundfreiheiten einer Demokratie in Gefahr stelle. Ein System, in dem die Bürgerschaft keinen kompletten Zugriff zur Information haben könne und die journalistische Arbeit kriminalisiert werde. Ein solches System könne sich nicht als demokratisch betrachten.
“Wir werden nicht annehmen, dass die Aussage eines Polizisten als ausschlaggebender Beweis gilt. Das heißt, dass die polizeiliche Arbeit mit Professionalität geübt wird und die der Journalisten nicht. Das ist unzulässig, da es die Informationsfreiheit und die Professionalität der Journalisten in Gefahr bringt. Falls man diese Situation übersieht, gibt man der Polizei das Recht, gegen Journalisten oder Medien zu agieren, die sie politisch nicht mögen.
In den kommenden Wochen wird Hala Bedi eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen die bestrafende Resolution einreichen.
Außerdem wird Hala Bedi auch vor der Sicherheitskommission des Baskischen Parlaments erscheinen, um diesen Angriff der Informationsfreiheit zu verurteilen, die Strafaussetzung zu beantragen und der Baskischen Regierung ihren Kompromiss, das “Knebelgesetz” nicht anzuwenden, zu erfüllen zu fordern.
In der Zwischenzeit werden wir unsere Arbeit weiter durchführen, wie wir es auch bisher gemacht haben. Diese wird die größte mögliche Tat vor dieser Ungerechtigkeit. Ohne zu verstummen, ohne Knebel. Auf uns, auf alle.“
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